1) Zum korrekten Fahren nach Achenbach gehört die Achenbach-Leine, eine Fahrpeitsche und die feste Bracke.
2) Die Achenbach-Leine läßt sich vom Kutschbock aus verschnallen. Der Fahrer braucht also nicht abzusteigen um Korrekturen an einem ungleich ziehenden Gespann vorzunehmen.
3) Die Leinenhaltung beim Ein- und Zwei- spännigfahren ist auch für das Vier- und Mehrspännigfahren maßgebend. Es ist zwar ein Dazulernen aber kein Umlernen erforderlich.
4) Bei der Grundhaltung hat der Fahrer die rechte Hand frei zum Peitschengebrauch, zur Betätigung der Handbremse, zum Verkehrszeichen geben und zum Grüßen. Wendungen lassen sich auch aus der Grundhaltung heraus mit nur einer Hand fahren.
|
 |
5) Wendungen werden durch leichtes Annehmen beider Leinen und anschließendem Nachgeben der äußeren Leine eingeleitet. Ein Gleiten- bzw. Durchrutschenlassen ist nicht erlaubt, weil gefährlich.
6) Beide Hände werden senkrecht gehalten. So werden Wendungen lediglich durch Drehung der Handgelenke aus der Dressurhaltung heraus ermöglicht.
7) Rechts- und Linkswendungen sind voneinander verschieden und werden deshalb unterschiedlich gefahren.
Die Pferdeköpfe kommen in der Rechtswendung dem Fahrer näher, während sie sich in der Linkswendung weiter von ihm entfernen, denn Leinenkreis und Deichselkreis sind nicht deckungsgleich weil der Fahrer immer rechts sitzt.
|